Das Beherrschen der Schießfertigkeit ist Bestandteil des Erhalts individueller Grundfertigkeiten innerhalb der Förderung militärischer Fähigkeiten.
Die Schießausbildung erfolgt mit Handwaffen der Bundeswehr nach deren Vorgaben (besondere Anweisung für die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit) und Vorschriften, aber auch im Rahmen des Schießsports innerhalb des Reservistenverbandes auf Grundlage dessen Schießsportordnung mit privaten Schusswaffen.
Das Schießen mit Handwaffen der Bundeswehr erfolgt ausschließlich in Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) oder Wehrübungen.
Eine vorbereitende Schießausbildung, wie das Auffrischen der Sicherheitsbestimmungen und theoretische Kenntnisse in der Schießlehre und Schießordnung, kann auch in Verbandsveranstaltungen (VVag) erfolgen.
Personen, die nicht oder nicht mehr in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden können, ist eine Teilnahme an Schießen mit Handwaffen der Bundeswehr nur nach den Regeln eines \”Gästeschießens\” im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr auf Einladung des jeweils zuständigen Kommandeurs / Dienststellenleiters der Bundeswehr möglich.